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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB.

Hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Heiztec Webscan Pütz KEG
Ehrentalerstrasse 27 A-9020 Klagenfurt

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s). Diese gelten folglich auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 

2. Anders lautende, auch gedruckte Bedingungen eines Käufers sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung. Gegenbestätigungen eines Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch verpflichten uns Geschäftsbedingungen eines Käufers grundsätzlich nicht. 

II. Angebote und Bestellungen

1. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen/Annahmeerklärungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen, fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder etwaige Nebenabreden. Die Darstellungen in unseren Prospekten oder auf unseren Webseiten sind im Hinblick auf etwaige technische Fortentwicklungen ebenfalls unverbindlich.
Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in unseren Preislisten oder auf unseren Webseiten wird nicht gehaftet.

2. Stornokosten: Bei Rücktritt von einem erteilten Auftrag bzw. einer getätigten Bestellung ( bei Privatkäufern außerhalb der 14 tägigen Rücktrittsmöglichkeit bei Internetkauf, bzw. Bestellungen über das Internet ) gelten mindestens 20% der Auftragssumme als Stornogebühr  vereinbart und werden zuzüglich  MwSt. in Rechnung gestellt..

III. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt in der Regel sofort nach Bestellungseingang. Lieferfristen bzw. Lieferzeitzusagen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware unser Unternehmen verlassen hat, bzw. zur Abholung bereit steht. 

2. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. 

3. Bei höherer Gewalt (Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit, etc.), an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang um mindestens 2 Wochen. Wird eine durch uns zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Versand, Gefahrübergang und Entgegennahme der Ware

1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager/den Geschäftsbetrieb des Verkäufers verlassen hat. Eine gesonderte Transportversicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die Versandart bestimmt der Verkäufer. Eine Haftung für die Ermittlung des günstigsten Versandweges können wir grundsätzlich nicht übernehmen. Verzögert sich der Transport der Ware ohne Verschulden des Verkäufers, so lagert die Ware beim Verkäufer auf Kosten des Käufers. In derartigen Fällen geht die Gefahr mit der Aussonderung und der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Als Nachweis für eine ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.

2. Eventuell beschädigte Ware ist vom Käufer beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer einen sich hieraus ergebenden Schaden selbst zu tragen. 

3. Eventuell durch den Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche Zustimmung unsererseits an uns zurückzusenden, sondern vielmehr dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für einen vom Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine Ersatzlieferung. Der Käufer hat dem Verkäufer das diesbezügliche Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden. In diesen Fällen ist der Rechnungsbetrag direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem Transportunternehmer entsprechend in Rechnung zu stellen. 

V. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gelten die am Tag der Lieferung jeweils gültigen Bruttorichtpreise. Sämtliche in der Preisliste aufgeführten Bruttorichtpreise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer (derzeit geltender gesetzlicher MwSt. Satz). Sämtliche Preise gelten ab Firmensitz/Lager Klagenfurt oder der von uns gewählten für den Abnehmer näheren Versandadresse, zuzüglich der Verpackungs- und Versandkosten. Auch in diesem Zusammenhang anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei freier Anlieferung werden Verpackungen von uns zurückgenommen. 

2. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme oder durch Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende Zahlungen des Käufers zunächst auf eine ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Dies gilt nicht, soweit dadurch berechtigte Interessen des Käufers (Schuldners) nicht ausreichend berücksichtigt werden sowie in Fällen, in denen das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. 

3. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den jeweiligen Betrag verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder bei Schecks gelten Zahlungen erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer endgültig gutgeschrieben ist. 

4. Gerät der Käufer mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der geschuldete Betrag mit mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verzinsen, es sei denn, der Verkäufer weist im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nach. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes. 

5. Bei Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Zahlungskonditionen behält sich der Verkäufer vor, ausschließlich per Nachnahme auszuliefern.
Ferner verfällt bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen der vorher vereinbarte Rabatt oder Nachlass und es kommt auf Grund der höheren Aufwendungen der reguläre Bruttoverkaufspreis zur Verrechnung. Sonderaktionspreise gelten in diesem Falle als widerrufen
 und es kommt der Werkslistenpreis zur Abrechnung.

6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn eventuelle Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.

VI. Abweichungen

Abweichungen von Produktbeschreibungen Dritter und Irrtum behält sich der Verkäufer vor. Detailänderungen aus technischen Gründen oder aus Gründen der technischen Fortentwicklung werden ohne vorherige Ankündigung vorgenommen. Die Beratung des Verkäufers erfolgt in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit.

VII. Behördliche Zulassung, TÜV-Abnahme

Der Verkäufer weist darauf hin, dass die gelieferten Geräte und Teile ordnungsgemäss durch einen nachweislich kundigen und zugelassenen Handwerker, oder aber unter der Verantwortlichkeit eines solchen, einzubauen und in Betrieb zu nehmen sind. Eine etwaige Nichtgenehmigung durch den TÜV stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Die Rücknahme eines solchen Artikels allein wegen behördlicher Beanstandungen kann nicht erfolgen. Der Käufer ist insoweit verpflichtet, Teile vor einem Einbauversuch auf deren Eignung zur Verwendung im jeweiligen Land, bzw. Bundesland zu überprüfen.

VIII. Gewährleistung

1. Ist der gelieferte Gegenstand im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer mit einem Sachmangel im Sinne von § 434 BGB behaftet, so kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Besteht für den gelieferten Gegenstand seitens eines Herstellers oder eines Dritten eine Garantie, so richten die sich hieraus für den Käufer ergebenden Garantieansprüche ausschließlich nach den Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers / Dritten. Allfällige Garantieansprüche sind nach Bekanntgabe der Lieferanten- bzw. Herstelleradresse ausschliesslich an diesen zu richen. Ein Servicdienst oder ähnliches wird von uns als reiner Handelsfirma nicht unterhalten oder angeboten. Eine selbstständige Garantie wird vom Verkäufer grundsätzlich nicht übernommen.

2. Die Gewährleistungsfrist beträgt beim Verkauf einer neuen beweglichen Sache an einen Verbraucher 2 Jahre, beim Verkauf einer gebrauchten beweglichen Sache an einen Verbraucher 1 Jahr. Die im kaufmännischen Geschäftsverkehr geltende Untersuchungs- und schriftliche Rügepflicht des Käufers bleibt unberührt.

3. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen sowie Einbau- / Montageanweisungen des Verkäufers oder Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn Einbauten / Umbauten oder sonstige Montagearbeiten nicht von Fachbetrieben durchgeführt wurden.

4. Dem Verkäufer sind Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. 

5. Im Rahmen der Gewährleistung nach Ziff. VIII. dieser Bedingungen gehen Fracht und Verpackung sowie etwaige Kosten für den Ein- oder Ausbau der vom Verkäufer gelieferten Gegenstände ausschließlich zu Lasten des Käufers. 

6. Die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers abtretbar. 

7. Wegen weitergehender Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden ist Abschnitt X. dieser Geschäftsbedingungen zu beachten. 

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) Eigentum des Verkäufers. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware an Dritte - gleich in welchem Zustand - weiter veräußert, so tritt der Käufer bereits hiermit alle Forderungen an seine Abnehmer an den Verkäufer ab.

2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wir der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Sich hieraus eventuell ergebende Kosten und Schäden trägt der Käufer. 

3. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.

X. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung aus Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) oder aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

XI. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen 

1. Verbrauchern wird bei Fernabsatzverträgen, das heißt Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie z. B. Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien (Fax), E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen worden sind, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, anstelle eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht eingeräumt. 

2. Das Rückgaberecht gilt nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder nach erfolgtem Einbau oder Inbetriebnahme nicht für eine Rücksendung geeignet sind. 

XII. Belehrung über das Rückgaberecht

Der Verbraucher ist im Falle der Einräumung eines Rückgaberechts nach Ziffer XI. dieser Geschäftsbedingungen an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er die Sache zurückgegeben hat. Die Rückgabe kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versendet werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Ware muss sich bei der Rückgabe in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Im Falle der Rücksendung ist die Originalverpackung zu verwenden.
Ohne Originalverpackung kann eine Ware nicht zurückgenommen werden, das dies den Wert der Ware über Gebühr und über den halben Wert schmälern würde und die Ware hierdurch einer Wiederverwendung  nicht mehr zugeführt werden könnte.

Widerrufsfolgen: 
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können der Käufer die empfangene Leistung nur teilweise oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist dieser verpflichtet angemessenen Wertersatz zu leisten. Haben der Käufer Neuware von uns erworben und diese bereits in Gebrauch gehabt, so besteht kein Rückgaberecht. Bis zu einem Bestellwert bis zu 40,- Euro übernimmt  der Käufer die Kosten der Rücksendung. Im Falle der Rücksendung ist die Originalverpackung zu verwenden. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. 

XIII. Schutzrechte

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob den bestellten Waren eventuell Schutzrechte Dritter entgegenstehen und lehnt diesbezüglich jegliche Haftung ab. 

XIV. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist A 9020 Klagenfurt. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist - wenn der Käufer (Besteller) Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist - das Gericht des Hauptsitzes des Verkäufers (Lieferanten) zuständig.

XV. Anwendbares Recht

Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das österreichische Recht.

XVI. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

22.02.2005

Für alle und nur für die hier nicht angeführten Situationen gelten in Österreich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbandes der österreichischen Sanitär- und Heizungshändler und in Deutschland die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verbandes der deutschen Sanitär- und Heizungshändler.

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