llgemeinen
Geschäftsbedingungen der
Heiztec Webscan Pütz KEG
Ehrentalerstrasse 27 A-9020 Klagenfurt
I. Allgemeines
1. Für sämtliche Lieferungen
und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s). Diese gelten folglich auch
für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht
nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2. Anders lautende, auch
gedruckte Bedingungen eines Käufers sowie mündliche Vereinbarungen
bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen, schriftlichen
Genehmigung. Gegenbestätigungen eines Käufers unter Hinweis auf seine
Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Auch
ohne ausdrücklichen Widerspruch verpflichten uns Geschäftsbedingungen
eines Käufers grundsätzlich nicht.
II. Angebote und
Bestellungen
1. Unsere Angebote sind stets
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen/Annahmeerklärungen
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen,
fernschriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung des Verkäufers. Dies
gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder etwaige Nebenabreden. Die
Darstellungen in unseren Prospekten oder auf unseren Webseiten sind im
Hinblick auf etwaige technische Fortentwicklungen ebenfalls
unverbindlich.
Für eventuelle Druckfehler bei Warenauszeichnungen in
unseren Preislisten oder auf unseren Webseiten wird nicht gehaftet.
2. Stornokosten: Bei Rücktritt von einem erteilten Auftrag bzw.
einer getätigten Bestellung ( bei Privatkäufern außerhalb der 14
tägigen Rücktrittsmöglichkeit bei Internetkauf, bzw. Bestellungen über
das Internet ) gelten mindestens 20% der Auftragssumme als
Stornogebühr vereinbart und werden zuzüglich MwSt. in
Rechnung gestellt..
III. Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt in
der Regel sofort nach Bestellungseingang. Lieferfristen bzw.
Lieferzeitzusagen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung verbindlich und gelten als eingehalten, wenn die Ware
unser Unternehmen verlassen hat, bzw. zur Abholung bereit steht.
2. Der Verkäufer ist zu
Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. Bei höherer Gewalt
(Streik, Ausbleiben von Leistungen von Zulieferern, Krankheit, etc.),
an der uns kein Verschulden trifft, verlängert sich die Lieferfrist in
angemessenem Umfang um mindestens 2 Wochen. Wird eine durch uns
zugesicherte Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so können wir vom
Vertrag zurückzutreten.
IV. Versand,
Gefahrübergang und Entgegennahme der Ware
1. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person bzw. das Transportunternehmen übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Lager/den Geschäftsbetrieb des Verkäufers verlassen
hat. Eine gesonderte Transportversicherung erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch des Käufers und geht zu seinen Lasten. Die
Versandart bestimmt der Verkäufer. Eine Haftung für die Ermittlung des
günstigsten Versandweges können wir grundsätzlich nicht übernehmen.
Verzögert sich der Transport der Ware ohne Verschulden des Verkäufers,
so lagert die Ware beim Verkäufer auf Kosten des Käufers. In
derartigen Fällen geht die Gefahr mit der Aussonderung und der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Als Nachweis für eine
ordnungsgemäße Versendung der Ware ist die Empfangsquittung des
jeweiligen Transportunternehmens ausreichend.
2. Eventuell beschädigte
Ware ist vom Käufer beim Transportunternehmen erst dann abzunehmen,
wenn vom Transportunternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt
worden ist. Bei Nichtbeachtung hat der Käufer einen sich hieraus
ergebenden Schaden selbst zu tragen.
3. Eventuell durch den
Transport beschädigte Ware ist keinesfalls ohne schriftliche
Zustimmung unsererseits an uns zurückzusenden, sondern vielmehr dem
Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für einen vom
Transportunternehmen anerkannten Schaden leisten wir umgehend eine
Ersatzlieferung. Der Käufer hat dem Verkäufer das diesbezügliche
Schadensprotokoll unverzüglich zuzusenden. In diesen Fällen ist der
Rechnungsbetrag direkt an uns zu begleichen und vom Käufer dem
Transportunternehmer entsprechend in Rechnung zu stellen.
V. Preise und
Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes
vereinbart wurde, gelten die am Tag der Lieferung jeweils gültigen
Bruttorichtpreise. Sämtliche in der Preisliste aufgeführten
Bruttorichtpreise verstehen sich inklusive der jeweils
gültigen Mehrwertsteuer (derzeit geltender gesetzlicher MwSt. Satz).
Sämtliche Preise gelten ab Firmensitz/Lager Klagenfurt oder der von
uns gewählten für den Abnehmer näheren Versandadresse, zuzüglich der
Verpackungs- und Versandkosten. Auch in diesem Zusammenhang anders
lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei freier
Anlieferung werden Verpackungen von uns zurückgenommen.
2. Soweit nichts anderes
vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung durch Lieferung per Nachnahme
oder durch Vorauskasse. Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende
Zahlungen des Käufers zunächst auf eine ältere Schuld anzurechnen.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer
berechtigt, die Zahlung zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Dies gilt nicht, soweit
dadurch berechtigte Interessen des Käufers (Schuldners) nicht
ausreichend berücksichtigt werden sowie in Fällen, in denen das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
3. Zahlungen gelten erst
dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den jeweiligen Betrag
verfügen kann. Im Falle der Lastschrift oder bei Schecks gelten
Zahlungen erst dann als erfolgt, wenn der Betrag dem Verkäufer
endgültig gutgeschrieben ist.
4. Gerät der Käufer mit
seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist der geschuldete Betrag
mit mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu verzinsen, es sei denn, der
Verkäufer weist im Einzelfall einen höheren Verzugsschaden nach. Bei
Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist,
beträgt der Verzugszinssatz 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach
§ 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes.
5. Bei Nichteinhaltung der
vorstehend aufgeführten Zahlungskonditionen behält sich der Verkäufer
vor, ausschließlich per Nachnahme auszuliefern.
Ferner verfällt bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen der
vorher vereinbarte Rabatt oder Nachlass und es kommt auf Grund der
höheren Aufwendungen der reguläre Bruttoverkaufspreis zur Verrechnung.
Sonderaktionspreise gelten in diesem Falle als widerrufen und
es kommt der Werkslistenpreis zur Abrechnung.
6. Der Käufer ist zur
Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn der Verkäufer
ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn eventuelle
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
VI. Abweichungen
Abweichungen von
Produktbeschreibungen Dritter und Irrtum behält sich der Verkäufer
vor. Detailänderungen aus technischen Gründen oder aus Gründen der
technischen Fortentwicklung werden ohne vorherige Ankündigung
vorgenommen. Die Beratung des Verkäufers erfolgt in jedem Fall nach
bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Verbindlichkeit.
VII. Behördliche
Zulassung, TÜV-Abnahme
Der Verkäufer weist darauf
hin, dass die gelieferten Geräte und Teile ordnungsgemäss durch einen
nachweislich kundigen und zugelassenen Handwerker, oder aber unter der
Verantwortlichkeit eines solchen, einzubauen und in Betrieb zu nehmen
sind. Eine etwaige Nichtgenehmigung durch den TÜV stellt keinen
Sachmangel im Sinne des § 434 BGB dar. Die Rücknahme eines solchen
Artikels allein wegen behördlicher Beanstandungen kann nicht erfolgen.
Der Käufer ist insoweit verpflichtet, Teile vor einem Einbauversuch
auf deren Eignung zur Verwendung im jeweiligen Land, bzw.
Bundesland zu überprüfen.
VIII. Gewährleistung
1. Ist der gelieferte
Gegenstand im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs auf den Käufer mit einem
Sachmangel im Sinne von § 434 BGB behaftet, so kann der Käufer als
Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die
Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Besteht für den gelieferten
Gegenstand seitens eines Herstellers oder eines Dritten eine Garantie,
so richten die sich hieraus für den Käufer ergebenden
Garantieansprüche ausschließlich nach den Garantiebestimmungen des
jeweiligen Herstellers / Dritten. Allfällige Garantieansprüche sind
nach Bekanntgabe der Lieferanten- bzw. Herstelleradresse
ausschliesslich an diesen zu richen. Ein Servicdienst oder ähnliches
wird von uns als reiner Handelsfirma nicht unterhalten oder angeboten.
Eine selbstständige Garantie wird vom Verkäufer grundsätzlich nicht
übernommen.
2. Die Gewährleistungsfrist
beträgt beim Verkauf einer neuen beweglichen Sache an einen
Verbraucher 2 Jahre, beim Verkauf einer gebrauchten beweglichen Sache
an einen Verbraucher 1 Jahr. Die im kaufmännischen Geschäftsverkehr
geltende Untersuchungs- und schriftliche Rügepflicht des Käufers
bleibt unberührt.
3. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen sowie Einbau- / Montageanweisungen des Verkäufers
oder Herstellers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung. Dies gilt auch, wenn Einbauten / Umbauten oder
sonstige Montagearbeiten nicht von Fachbetrieben durchgeführt wurden.
4. Dem Verkäufer sind Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei
sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
5. Im Rahmen der
Gewährleistung nach Ziff. VIII. dieser Bedingungen gehen Fracht und
Verpackung sowie etwaige Kosten für den Ein- oder Ausbau der vom
Verkäufer gelieferten Gegenstände ausschließlich zu Lasten des
Käufers.
6. Die
Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem
unmittelbaren Käufer zu. Sie sind nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Verkäufers abtretbar.
7. Wegen weitergehender
Ansprüche, insbesondere Mangelfolgeschäden ist Abschnitt X. dieser
Geschäftsbedingungen zu beachten.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware)
Eigentum des Verkäufers. Wird die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
Ware an Dritte - gleich in welchem Zustand - weiter veräußert, so
tritt der Käufer bereits hiermit alle Forderungen an seine Abnehmer an
den Verkäufer ab.
2. Bei Zugriffen Dritter auf
die Vorbehaltsware wir der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers
hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Sich hieraus
eventuell ergebende Kosten und Schäden trägt der Käufer.
3. Der Käufer hat die unter
Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
X. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung aus
Verschulden bei Vertragsschluss (c.i.c.) oder aus unerlaubter Handlung
sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen den Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht in Fällen der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
XI. Rückgaberecht bei
Fernabsatzverträgen
1. Verbrauchern wird bei
Fernabsatzverträgen, das heißt Verträge, die unter ausschließlicher
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wie z. B. Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien (Fax), E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und
Mediendienste abgeschlossen worden sind, im Rahmen der gesetzlichen
Regelungen, anstelle eines Widerrufsrechts ein Rückgaberecht
eingeräumt.
2. Das Rückgaberecht gilt
nicht bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind, oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder nach
erfolgtem Einbau oder Inbetriebnahme nicht für eine Rücksendung
geeignet sind.
XII. Belehrung über das
Rückgaberecht
Der Verbraucher ist im
Falle der Einräumung eines Rückgaberechts nach Ziffer XI. dieser
Geschäftsbedingungen an seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er die Sache
zurückgegeben hat. Die Rückgabe kann innerhalb einer Frist von 2
Wochen, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch
Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versendet
werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Ware muss sich bei
der Rückgabe in einem wiederverkaufsfähigen Zustand befinden. Im Falle
der Rücksendung ist die Originalverpackung zu verwenden.
Ohne Originalverpackung kann eine Ware nicht zurückgenommen werden,
das dies den Wert der Ware über Gebühr und über den halben Wert
schmälern würde und die Ware hierdurch einer Wiederverwendung nicht
mehr zugeführt werden könnte.
Widerrufsfolgen:
Im Falle
eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren. Können der Käufer die empfangene Leistung nur
teilweise oder nur im verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so ist
dieser verpflichtet angemessenen Wertersatz zu leisten. Haben der
Käufer Neuware von uns erworben und diese bereits in Gebrauch gehabt,
so besteht kein Rückgaberecht. Bis zu einem Bestellwert bis zu 40,-
Euro übernimmt der Käufer die Kosten der Rücksendung. Im Falle der
Rücksendung ist die Originalverpackung zu verwenden. Unfreie Sendungen
werden nicht angenommen.
XIII. Schutzrechte
Der Verkäufer ist nicht
verpflichtet zu überprüfen, ob den bestellten Waren eventuell
Schutzrechte Dritter entgegenstehen und lehnt diesbezüglich jegliche
Haftung ab.
XIV. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich
aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist A 9020
Klagenfurt. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist -
wenn der Käufer (Besteller) Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist
- das Gericht des Hauptsitzes des Verkäufers (Lieferanten) zuständig.
XV. Anwendbares Recht
Für diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen
Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das österreichische Recht.
XVI. Salvatorische
Klausel
Sollte eine Bestimmung in
diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon
die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht
berührt.
22.02.2005