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lt. Pufferspeicher incl. Isolierung, |
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So bauen Sie ein!(EINBAUSKIZZEN)
Wichtige
Empfehlung: Pelletheizkessel stets mit Ladeventil
und mit Pufferspeicher min. 1.000 lt. einbauen
!
Förderungen:
Antragsberechtigte:
Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie
kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition
der
europäischen Gemeinschaften (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen
möglich), die
Eigentümer, Pächter oder Mieter
der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet, erweitert oder reaktiviert
werden sollen oder Energiedienstleister für die
Anlagen sind, die bei den Antragsberechtigten errichtet,
erweitert oder
reaktiviert werden sollen.
Ausgeschlossen:
Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, die sich
überwiegend
im Eigentum von Gebietskörperschaften befinden; Kirchengemeinden und
-stiftungen.
Programm "Sonne in der Schule": für Berufsschulen, Technikerschulen,
Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten
bei den Kammern und
für allgemeinbildende Schulen ohne Grundschulen die jeweiligen Träger.
Art der Förderung:
Die Förderung erfolgt als
Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse (Projektförderung).
Besondere Hinweise:
Vor Eingang des Antrags im BAFA dürfen
keine der Ausführung des Vorhabens zuzurechnenden Lieferungs-
oder
Leistungsverträge abgeschlossen werden. Kostenvoranschläge und
Planungsleistungen sind zulässig.
Eine Antragsstellung ist nur mit Originalunterschrift des Antragsstellers zulässig.
Anlagen nach diesem Förderprogramm sind auf dem Gebiet der BRD mindestens 5 Jahre lang zu betreiben.
Von der Förderung
ausgeschlossen sind Eigenbauanlagen oder Prototypen, gebrauchte oder
überwiegend gebrauchte Anlagen;
Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder,
Einzelfeuerstätten wie offene Kamine, Kaminöfen, Kachelöfen.
Die Zuschüsse des BAFA dürfen
mit Ausnahme derer für das Programm "Sonne in der Schule" nicht mit
Zulagen, Investitionskostenzuschüssen oder Betriebskostenzuschüssen des
Bundes, der Bundesländer oder
der Kommunen kombiniert werden (Kumulationsverbot);
dies gilt auch für Ökozulagen im Rahmen des Eigenheimzulagengesetzes;
aus Mitteln privater Institutionen gewährte Zuschüsse sind ebenso
unschädlich wie Darlehen anderer Institutionen.
Anträge auf Erhöhung des
Förderbetrages zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur
innerhalb eines Monats
nach Zustellung des Zuwendungsbescheides berücksichtigt
werden.
Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 / 415
Telefon: 06196/908-625
Telefax: 06196/908-800
solar@bafa.de
Entscheidungsgrundlage:
Richtlinien vom 23.03.2001 zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
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